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Diese Seite beinhaltet gebaute Geräte und Einheiten die speziell dem Amateurfunk angepasst sind

um diese Technik als zusätzliche Komponente den Behörden und Gefahrenabwehren zur Verfügung zu stellen.

Diese werden von lizenzierten Funkamateuren betrieben.

 

Denn wenn der Amateurfunkdienst in besonderen Lagen die Behörden unterstützen soll,

ist es von Vorteil die Technik auch sicher und schnell in Betrieb nehmen zu können, und

nicht wie bei einem "Fieldday" wo beliebig viel Zeit ist bis die Technik funktioniert.

 

Es gab über die Jahre viel Diskussionen, das die fertig einsatzbereite Amateurfunktechnik

nicht´s mehr mit "Amateurfunk" im allgemeinen zu tun hat, sondern es sich Richtung

Professioneler Funktechnik bewegt, aber in dem Bereich "Notfunk" im Amateurfunkdienst

ist es nun mal so das die Behörden keine "Bastelei" vor Ort benötigen kann,

sondern Technik, die auch schnellst möglich eingesetzt werden kann,

denn "Jetzt" ist die Notlage wo wir helfen sollen !

 

Was die Gesetzliche Grundlage betrifft, ist es im

Gesetz über den Amateurfunk

(Amateurfunkgesetz - AFuG 1997) geregelt.

 

Auszug:

AFuG §2 Abs.2

Amateurfunkdienst ein Funkdienst....

...und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird...

 

Informationen zu Notfunk im Amateurfunkdienst finden sie unter:

Notfunk-Deutschland e.V.

http://www.notfunk-deutschland.de